Allgemeine Geschäftsbedingungen
der culturOS GmbH für die Nutzung der culturOS-Plattform
Version 1.0 · Stand: April 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Die culturOS GmbH, Dr. Auner Straße 22/2/1.3, 8074 Raaba-Grambach, Österreich („culturOS"), betreibt eine webbasierte Software-as-a-Service-Plattform für Organisationsentwicklung und Kulturanalyse („Plattform") für Unternehmen und Organisationen.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen culturOS und dem Kunden über die Nutzung der Plattform und damit verbundener Leistungen. Die Plattform und zugehörige Leistungen können zusätzlichen Angebotsunterlagen unterliegen, die von culturOS zur Verfügung gestellt werden (zusammen „Vertrag").
1.3 Die AGB richten sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne des § 14 BGB. Das Angebot von culturOS richtet sich nicht an Verbraucher. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er als Unternehmer handelt.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, culturOS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Vertragsgegenstand
2.1 culturOS stellt dem Kunden die Plattform als cloudbasierte Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) zur Verfügung. Die Plattform ermöglicht Unternehmen, auf Basis bestehender Verhaltensdaten aus vorhandenen digitalen Systemen messbare Organisationsentwicklung durchzuführen.
2.2 Die wesentlichen Bestandteile der Plattform umfassen:
- (a) den eXcellence Process (eXPro) — einen strukturierten Organisationsentwicklungsprozess bestehend aus den Schritten Diagnose, Entwicklung und Steuerung;
- (b) den KI-Agenten ora — einen intelligenten Assistenten, der datenbasierte Analysen, Empfehlungen und Handlungsimpulse generiert;
- (c) 9 Data Channels — Schnittstellen zu bestehenden digitalen Systemen des Kunden (z. B. Kommunikationstools, Projektmanagement-Software, HR-Systeme) zur Erfassung anonymisierter Verhaltensdaten;
- (d) ein Dashboard zur Visualisierung, Steuerung und Dokumentation der Organisationsentwicklung.
2.3 Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem vom Kunden gebuchten Paket (Essentials, Professional oder Enterprise) gemäß der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung, die unter culturos.io/legal/leistungsbeschreibung abrufbar ist und Bestandteil dieses Vertrages ist.
2.4 Der der Plattform zugrunde liegende Quellcode, einschließlich der verwendeten Algorithmen und KI-Modelle, ist nicht Vertragsgegenstand.
3. Vertragsschluss und Testzeitraum
3.1 Die Nutzung der Plattform erfordert die Einrichtung eines Unternehmenskontos („Account"). Mit der Einrichtung eines Accounts gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die kostenlose Nutzung der Plattform zu Testzwecken ab.
3.2 culturOS kann dieses Angebot durch Zusendung einer Bestätigung mit Zugangsdaten an die angegebene E-Mail-Adresse annehmen. Mit der Aktivierung des Accounts gewährt culturOS dem Kunden ein kostenloses Recht zur Nutzung der Plattform für einen Zeitraum von 14 Tagen zu Testzwecken („Testzeitraum"). Der Kunde ist nur zu einem Testzeitraum berechtigt. culturOS kann den Testzeitraum nach eigenem Ermessen verlängern.
3.3 Nach Ablauf des Testzeitraums wird der Account des Kunden gesperrt, sofern kein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wurde.
3.4 Kostenpflichtige Verträge kommen zustande durch:
- (a) Unterzeichnung eines individuellen Angebots von culturOS; oder
- (b) elektronische Bestellung über die Plattform mit anschließender Bestätigung durch culturOS.
3.5 Eine Demo-Anfrage oder die Teilnahme an einer Produktvorstellung begründet keinen Vertrag. Ein Vertrag kommt erst nach ausdrücklicher schriftlicher oder elektronischer Bestätigung durch culturOS zustande.
4. Leistungsbeschreibung und Verfügbarkeit
4.1 culturOS stellt die Plattform während der Laufzeit des Vertrages zur Verfügung. Der Funktionsumfang und die Beschreibung der Leistungen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung, die unter culturos.io/legal/leistungsbeschreibung abrufbar ist.
4.2 culturOS stellt die Plattform mit einer Verfügbarkeit von 99,5 % im Jahresdurchschnitt zur Verfügung („Gesamtverfügbarkeit"). Ausgenommen von der Berechnung der Gesamtverfügbarkeit sind:
- (a) geplante Wartungsarbeiten gemäß Ziffer 4.3;
- (b) Störungen, die auf höhere Gewalt oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs von culturOS zurückzuführen sind;
- (c) Einschränkungen, die durch die IT-Infrastruktur, Hardware oder Internetverbindung des Kunden verursacht werden.
4.3 culturOS ist berechtigt, Wartungsarbeiten in folgenden Zeitfenstern durchzuführen: wochentags zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr CET/CEST sowie an Wochenenden und Feiertagen, für insgesamt maximal zehn (10) Stunden pro Kalendermonat („Wartungsfenster"). In dringenden Fällen zur Beseitigung oder Verhinderung schwerwiegender Störungen kann das Wartungsfenster nach vorheriger Ankündigung verschoben oder verlängert werden.
4.4 Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Supportzeiten (Montag bis Freitag, 9:00–17:00 Uhr CET/CEST, ausgenommen Feiertage) eingehen, beginnt die Störungsbehebung am folgenden Werktag.
4.5 Die Plattform ermöglicht den Datenaustausch mit bestimmten Drittsystemen über Integrationen (Data Channels). culturOS behält sich das Recht vor, Änderungen an Integrationen vorzunehmen, insbesondere wenn Drittanbieter ihre Schnittstellen ändern oder einstellen. Für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit von Drittsystemen übernimmt culturOS keine Haftung.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Die in diesem Abschnitt genannten Pflichten sind wesentliche Vertragspflichten des Kunden.
5.2 Testzeitraum-Prüfung. Der Kunde ist verpflichtet, während des Testzeitraums die Funktionalitäten der Plattform zu prüfen und culturOS vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages auf etwaige Mängel oder Abweichungen von der Leistungsbeschreibung in Textform hinzuweisen. Der Kunde kann sich nicht auf Mängel berufen, die bereits im Testzeitraum erkennbar waren, aber nicht rechtzeitig angezeigt wurden.
5.3 Ansprechpartner. Der Kunde benennt mindestens einen qualifizierten Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter, der berechtigt ist, alle für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen zu treffen. Wechsel der Ansprechpartner sind culturOS unverzüglich mitzuteilen.
5.4 Datenquellen und Zugänge. Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung der erforderlichen Zugänge zu den Datenquellen (Data Channels), die für die Nutzung der Plattform benötigt werden. Dies umfasst die Einrichtung und Autorisierung der jeweiligen Integrationen.
5.5 Datenverantwortung. Der Kunde ist für die in der Plattform verarbeiteten Inhalte und Daten verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, die Plattform nur vertragsgemäß und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde informiert culturOS unverzüglich über:
- (a) jede missbräuchliche Nutzung oder den Verdacht missbräuchlicher Nutzung der Plattform;
- (b) jede Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für den Datenschutz oder die Datensicherheit;
- (c) den Verlust von Zugangsdaten oder Verdacht auf unbefugten Zugriff.
5.6 Technische Voraussetzungen. Der Kunde gewährleistet:
- (a) eine Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite und Latenz;
- (b) die Nutzung aktueller Browserversionen (Google Chrome, Microsoft Edge oder Mozilla Firefox);
- (c) IT-Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik in seiner eigenen Organisation.
5.7 Zugangsdaten. Die Verwendung von Gemeinschaftskonten (Shared Accounts) ist untersagt. Der Kunde stellt sicher, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben.
5.8 Einhaltung der Nutzungsbedingungen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Plattform oder Teile davon zu vervielfältigen, zu dekompilieren, zu analysieren, in den Quellcode zurückzuübersetzen (Reverse Engineering) oder in sonstiger Weise zu bearbeiten.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Der Kunde zahlt die vertraglich vereinbarte Vergütung für die Nutzung der Plattform. Die Vergütung richtet sich nach dem gebuchten Paket und der Unternehmensgröße (Mitarbeiterzahl) des Kunden, wie im jeweiligen Angebot oder der Preisübersicht festgelegt.
6.2 Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus, sofern nicht im Angebot abweichend vereinbart. Die Rechnung wird elektronisch zugestellt.
6.3 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht im Angebot abweichend vereinbart.
6.4 Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie etwaiger sonstiger Steuern und Abgaben.
6.5 Werden während der Vertragslaufzeit zusätzliche Nutzer oder Leistungen hinzugebucht, werden diese anteilig für den verbleibenden Abrechnungszeitraum berechnet.
6.6 Bei Zahlungsverzug ist culturOS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche. culturOS ist ferner berechtigt, nach vorheriger Ankündigung den Zugang zur Plattform zu sperren, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen mehr als 30 Tage im Verzug ist.
7. Laufzeit und Kündigung
7.1 Der Vertrag wird für die im Angebot vereinbarte Laufzeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate, sofern nicht im Angebot abweichend vereinbart.
7.2 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 12 Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
7.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für culturOS insbesondere vor, wenn:
- (a) der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und den Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung behebt;
- (b) der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung mehr als 60 Tage im Verzug ist;
- (c) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird.
7.4 Die Kündigung bedarf der Textform (einschließlich E-Mail).
7.5 Datenexport nach Vertragsende. Nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde innerhalb von 90 Tagen die Möglichkeit, seine in der Plattform gespeicherten Daten in einem gängigen elektronischen Format zu exportieren. Nach Ablauf dieser Frist ist culturOS berechtigt, den Account und alle zugehörigen Daten unwiderruflich zu löschen.
7.6 Im Falle einer Kündigung besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Vergütung für den laufenden Vertragszeitraum, es sei denn, die Kündigung erfolgt aus einem von culturOS zu vertretenden wichtigen Grund.
8. Einräumung von Rechten und geistiges Eigentum
8.1 culturOS räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht an der Plattform ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst die bestimmungsgemäße Nutzung der Plattform im Rahmen des gebuchten Pakets.
8.2 Sämtliche Rechte an der Plattform, einschließlich des Quellcodes, der Algorithmen, der KI-Modelle, der Benutzeroberfläche, der Dokumentation und aller damit verbundenen Schutzrechte, verbleiben bei culturOS. Der Vertrag begründet keine Übertragung von geistigen Eigentumsrechten.
8.3 Kundendaten. Der Kunde behält alle Rechte an den von ihm in die Plattform eingespeisten Daten. culturOS verarbeitet diese Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden und zum Zweck der Vertragserfüllung.
8.4 Analyseergebnisse. Die von der Plattform generierten Analyseergebnisse, Berichte und Empfehlungen (einschließlich der von ora erzeugten Inhalte) stehen dem Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Nutzung zur Verfügung. Das geistige Eigentum an den zugrunde liegenden Methoden, Modellen und Algorithmen verbleibt bei culturOS.
8.5 Anonymisierte Daten. culturOS ist berechtigt, anonymisierte und aggregierte Daten zu verarbeiten, um die Plattform weiterzuentwickeln und zu verbessern, allgemeine Branchenstatistiken zu erstellen und die Qualität der KI-Modelle zu optimieren. Eine Weitergabe nicht-anonymisierter Kundendaten an Dritte zu diesen Zwecken ist ausgeschlossen.
8.6 Referenzrecht. Der Kunde räumt culturOS das Recht ein, den Kunden unter Verwendung seines Firmennamens und -logos als Referenzkunden zu nennen. Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen werden.
9. KI-gestützte Funktionen (ora)
9.1 Die Plattform enthält KI-gestützte Funktionen, insbesondere den KI-Agenten ora. Diese Funktionen nutzen maschinelles Lernen und Large Language Models, um Analysen, Empfehlungen und Handlungsimpulse zu generieren.
9.2 Hinweis zu KI-Ergebnissen. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei den Ergebnissen der KI-gestützten Funktionen um auf Wahrscheinlichkeiten basierende Analysen und Empfehlungen handelt. Die Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung der KI-generierten Ergebnisse für einen bestimmten Zweck gehören nicht zu den vertraglich geschuldeten Leistungen. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Prüfung und Verwendung der KI-Ergebnisse.
9.3 Qualität der Eingabedaten. Die Qualität der KI-generierten Ergebnisse hängt maßgeblich von der Qualität, Vollständigkeit und Aktualität der vom Kunden bereitgestellten Datenquellen ab. culturOS übernimmt keine Gewähr für die Qualität der Ergebnisse, sofern die zugrunde liegenden Daten unvollständig, fehlerhaft oder veraltet sind.
9.4 Pflicht zur Überprüfung. Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Ergebnisse eigenständig zu überprüfen, bevor er geschäftliche Entscheidungen auf deren Grundlage trifft. Dies gilt insbesondere für Personalentscheidungen, Organisationsänderungen und strategische Maßnahmen. culturOS empfiehlt, KI-generierte Empfehlungen stets durch menschliches Urteilsvermögen und Fachexpertise zu ergänzen.
9.5 Drittanbieter-KI. Bestimmte KI-Funktionen basieren auf Modellen von Drittanbietern (z. B. Anthropic). culturOS wählt diese Drittanbieter mit der gebotenen Sorgfalt aus. Für die Verfügbarkeit, Funktionalität oder fehlerfreie Leistung der zugrunde liegenden KI-Modelle von Drittanbietern übernimmt culturOS keine Haftung, sofern culturOS bei der Auswahl die gebotene Sorgfalt walten ließ.
9.6 Fehlermeldung. Erkennt der Kunde oder hätte er vernünftigerweise erkennen müssen, dass ein KI-generiertes Ergebnis fehlerhaft oder unvollständig ist, ist er verpflichtet, dies unverzüglich und so präzise wie möglich an culturOS zu melden.
10. Gewährleistung und Mängelhaftung
10.1 culturOS wird die Plattform frei von wesentlichen Sach- und Rechtsmängeln zur Verfügung stellen und während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten.
10.2 Mängel oder Störungen sind vom Kunden unter Angabe der Umstände ihres Auftretens unverzüglich nach Bekanntwerden in Textform zu melden. Der Kunde unterstützt culturOS in angemessenem Umfang bei der Fehlersuche und -beseitigung.
10.3 culturOS wird gemeldete Mängel innerhalb eines angemessenen Zeitraums beheben. Bei Störungen, die zu einem Totalausfall der Plattform führen und die innerhalb der Supportzeiten eingehen, wird culturOS sich bemühen, innerhalb von vier (4) Stunden zu reagieren. Bei geringfügigen Fehlern bemüht sich culturOS um eine Reaktion innerhalb von einem (1) Werktag.
10.4 culturOS ist berechtigt, vorübergehende Umgehungslösungen bereitzustellen und die eigentliche Ursache zu einem späteren Zeitpunkt durch ein Update zu beseitigen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.
10.5 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
10.6 Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, für die culturOS nach dem Gesetz zwingend haftet (vgl. Ziffer 11.1).
11. Haftungsbeschränkung
11.1 Unbeschränkte Haftung. culturOS haftet unbeschränkt:
- (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- (b) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
- (c) nach dem Produkthaftungsgesetz;
- (d) im Umfang einer von culturOS ausdrücklich übernommenen Garantie.
11.2 Beschränkte Haftung bei leichter Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet culturOS begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
11.3 Haftungsausschluss. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet culturOS nicht. culturOS haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste (soweit diese durch eine angemessene Datensicherung hätten vermieden werden können) oder reine Vermögensschäden, es sei denn, die Haftung ergibt sich aus Ziffer 11.1.
11.4 Haftungshöchstbetrag. Die maximale Haftung von culturOS aus dem Vertrag ist pro Kalenderjahr auf die dreifache jährliche Vergütung, die der Kunde im betreffenden Kalenderjahr schuldet oder geschuldet hätte, beschränkt. Diese Begrenzung gilt nicht für Ansprüche nach Ziffer 11.1.
11.5 KI-Haftung. Für Schäden, die aus der Nutzung KI-gestützter Funktionen (insbesondere ora) resultieren, haftet culturOS ausschließlich nach Maßgabe der Ziffern 11.1 bis 11.4 und unter Berücksichtigung der Bestimmungen in Ziffer 9.
11.6 Drittanbieter. Für die Verfügbarkeit, Funktionalität und fehlerfreie Leistung von Drittsystemen, deren Integrationen und Drittanbieter-KI-Modellen übernimmt culturOS keine Haftung, sofern culturOS bei der Auswahl die gebotene Sorgfalt walten ließ.
11.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Ansprüche gegen gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer von culturOS.
11.8 Unentgeltliche Leistungen. Soweit culturOS Leistungen unentgeltlich erbringt (z. B. während des Testzeitraums), haftet culturOS nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Arglist sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
12.1 culturOS verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den anwendbaren nationalen Datenschutzgesetzen.
12.2 Soweit culturOS im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, handelt culturOS als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Für diese Verarbeitung gelten die Bestimmungen des separaten Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV), der unter culturos.io/legal/avv abrufbar ist.
12.3 Der AVV wird mit Abschluss dieses Vertrages automatisch Bestandteil des Vertragsverhältnisses, ohne dass eine gesonderte Unterzeichnung erforderlich ist. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen des AVV und diesen AGB hat der AVV Vorrang.
12.4 culturOS setzt technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) ein, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten zu gewährleisten. Die aktuellen TOMs sind als Anlage zum AVV einsehbar.
12.5 Der Kunde ist als datenschutzrechtlich Verantwortlicher dafür verantwortlich, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Mitarbeiter und Nutzer auf einer gültigen Rechtsgrundlage beruht und die betroffenen Personen ordnungsgemäß informiert werden.
13. Vertraulichkeit
13.1 „Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen, die eine Partei der anderen im Zusammenhang mit dem Vertrag offenbart und die ihrer Natur nach vertraulich sind oder aufgrund der Umstände der Offenlegung als vertraulich zu erkennen sind. Hierzu gehören insbesondere Produktbeschreibungen, Preise, technische Spezifikationen, Geschäftsprozesse und Kundendaten.
13.2 Die Parteien verpflichten sich:
- (a) vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht ohne ausdrückliche Zustimmung in Textform an Dritte weiterzugeben;
- (b) vertrauliche Informationen nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden;
- (c) mindestens die gleichen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, die sie für ihre eigenen vertraulichen Informationen ergreifen, mindestens jedoch angemessene Maßnahmen zur Verhinderung unbefugter Offenlegung.
13.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
- (a) der anderen Partei vor der Offenlegung ohne Vertraulichkeitspflicht bekannt waren;
- (b) öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden einer Partei öffentlich bekannt werden;
- (c) von einem berechtigten Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht übermittelt werden;
- (d) unabhängig und ohne Nutzung vertraulicher Informationen entwickelt wurden;
- (e) in Textform zur Veröffentlichung freigegeben wurden;
- (f) aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen oder behördlichen Anordnung offengelegt werden müssen, sofern die andere Partei rechtzeitig informiert wird.
13.4 Keine der Parteien darf sich vertrauliche Informationen durch Reverse Engineering verschaffen.
13.5 Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht für die Dauer des Vertragsverhältnisses und für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach dessen Beendigung.
14. Änderungsvorbehalte
14.1 Änderung der AGB. culturOS ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Kunden per E-Mail spätestens vier (4) Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten mitgeteilt. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Erhalt der Mitteilung in Textform widerspricht. Die Änderungsmitteilung weist den Kunden auf die Änderung, die Widerspruchsmöglichkeit, die Widerspruchsfrist und die Folgen des Widerspruchs hin.
14.2 Änderung der Plattform. culturOS entwickelt die Plattform kontinuierlich weiter und ist berechtigt, Updates, Funktionsänderungen und Verbesserungen vorzunehmen. Bei wesentlichen Änderungen, die die vom Kunden genutzten Arbeitsabläufe betreffen, wird culturOS den Kunden spätestens vier (4) Wochen im Voraus in Textform informieren.
14.3 Änderungen ohne Zustimmung. culturOS darf die Plattform ohne Zustimmung des Kunden ändern, soweit dies erforderlich ist:
- (a) zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen;
- (b) zur Beseitigung von Sicherheitslücken;
- (c) aufgrund wesentlicher Änderungen von Drittanbieterdiensten;
- (d) wenn die Änderung für den Kunden überwiegend vorteilhaft ist.
14.4 Preisanpassungen. culturOS ist berechtigt, die Listenpreise einmal jährlich in angemessener Höhe zum Ausgleich von Kostensteigerungen anzupassen. Preisanpassungen werden dem Kunden spätestens drei (3) Monate vor dem Verlängerungsdatum in Textform mitgeteilt. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des bisherigen Preises, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem (1) Monat zu.
14.5 Widerspruch. Widerspricht der Kunde einer Änderung gemäß dieser Ziffer 14 fristgerecht, wird die Änderung nicht wirksam und der Vertrag wird zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt. In diesem Fall behält sich culturOS das Recht vor, den Vertrag mit einer Frist von einem (1) Monat zum Laufzeitende zu kündigen.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Textform. Soweit nicht ausdrücklich Schriftform vereinbart ist, genügen Mitteilungen und Erklärungen nach diesem Vertrag der Textform (einschließlich E-Mail). Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis.
15.2 Abtretung. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von culturOS an Dritte übertragen.
15.3 Anwendbares Recht. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Republik Österreich Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.4 Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Graz, Österreich, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
15.5 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
15.6 Vertragssprache. Die Vertragssprache ist Deutsch. Werden Vertragsbestimmungen in andere Sprachen übersetzt, ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich.
15.7 Vollständigkeit. Der Vertrag (bestehend aus diesen AGB, dem Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem AVV und etwaigen weiteren schriftlich vereinbarten Dokumenten) enthält alle Vereinbarungen der Parteien zu seinem Gegenstand. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
culturOS Software GmbH Dr. Auner Straße 22/2/1.3, 8074 Raaba-Grambach, Österreich FN 658689k, Landesgericht Graz Geschäftsführer: Philipp Kaufmann, Mariella Kaufmann
Version 1.0 — Stand: April 2026
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